Dorfgeschichte

Nach 1459 erhoben sich unsere Schlag-Orte, die in ihren Dorfnamen den Locator, das ist der Dorfanleger und vermutlich der erste Dorfhauptmann festhalten. Hier entstanden durch die rodende Axt die Dörfer Seitelschlag, Berdetschlag, Stangl, das eigentlich Stangleinschlag heißen sollte, Dietrichschlag und Kandlschlag. Dass Seitelschlag, in der Mundart lautet der Dorfname "Seiraschlog", durch die Nutzung des Freiheitsbriefes von 1459 gegründet wurde, bestätigt eine Verfügung des Propstes Andreas, der den Dorfleuten zustand, im Wäldl Wiesen anzulegen und gegen Reichung des Forstgeldes Holz zu nutzen [1], 1555 wird der Dorfname mit "Seidleinschlag" oder "im Seidlein" festgehalten. Zugrunde liegt hier Seidl, eine Kurzform für die Personennamen Seifried, Siegfried. Der Name Seidl begegnet uns öfter in Urkunden des 12. Jahrhunderts. Seitelschlag hält in seinem Dorfnamen den vermutlichen Ortsanleger Seifried oder Siegfried für die Nachwelt fest [2].

Das Dorf Seitelschlag besitzt ein Buch von ehrwürdigem Alter. Die Schrift ist in die Obhut des jeweiligen Dorfhauptmannes gegeben [3]. Das Buch wurde im Jahre 1555 in Linz von dem Landschreiber Moseckher, sicher im Auftrage der Seitelschläger, geschrieben. Die Schrift ist nun über 400 Jahre alt und hat freilich im Laufe der Zeiten gelitten. Es fehlen vor allem Blätter, manches Blatt hat durch die Nässe gelitten. Trotzdem kann sein Inhalt vollständig erfasst werden. Das Buch enthält eine Abschrift von Akten, die in einem Prozess gegen den Propst Georg Nadler gelaufen sind. Dieses Prozessbuch gibt den Ablauf eines Rechtsstreites wieder, beleuchtet aber auch die Lebensverhältnisse der Seitelschläger zur damaligen Zeit, nennt die Familien und gibt Bericht über größere und kleinere Begebenheiten, die vor 400 Jahren geschahen [4]. Die Dorfgemeinde "im Seidleinschlag" klagt 1552 beim Landeshauptmann von Österreich ob der Enns, Balthasar von Preising, Freiherrn zu Stein, gegen Propst Georg von Schlägl, dass er ihnen die Viehweide im Waldl nicht mehr gestatte, auch die Holz-nutzung, die sie seit Menschengedenken innehatten, nicht mehr erlaube. Außerdem fühlten sie sich mit der Steuer überfordert. Elf Männer aus dem Dorfe halte der Propst im Gefängnis in Ulrichsberg fest. Der Landeshauptmann fordert am 16. Mai 1552 den Propst auf, auf die Klage der Seitelschläger zu antworten. Aus seinem Berichte an den Landeshauptmann ist zu entnehmen; Die Seitelschläger, die ihrer 22 sind, sitzen jeder auf einem halben Lehen. Der Wert eines Hofes sei mit 120 Pfund Pfennig angeschlagen und ihre Steuer betrage vom halben Lehen 6 Schilling und 15 Pfennig. Die Seitelschläger beschäftigen sich nicht allein mit der Bauernarbeit, sondern auch mit ihrem zukünftigen Gewerbe, der Drechslerei. Aus diesem Grunde stehe er den Dorfleuten eine Verminderung der Steuer nicht zu.

Was die Holz- und Grasnutzung betrifft, so lasse er in seinen Wäldern nicht nach Bauernart wüsten, so wie sie wollen, wenn ihnen deswegen auch frühere Pröpste keinerlei Irrung in den Weg legten. Außerdem seien die Wälder Eigentum des Klosters, doch erhalten die Seitelschläger gegen Reichung des Forstgeldes genugsam Holz für ihren Hausgebrauch.

"Dass meine aufrührerischen Untertanen, bei denen noch der vergangene Bauernkrieg und Aufruhr viele Funken hinterlassen hat, melden, ich hätt ihrer elf wegen der Steuer im Gerichtshaus zu Ulrichsberg zurückbehalten, so gebe ich das zu. Sie haben aber als aufrührerische ungehorsame Untertanen mein Gebot verachtet, etliche sind daraus entwichen und heim in ihre Häuser gegangen. Wie ich die Dorfgemein im Seidlein wegen einer anderen notwendigen Angelegenheit ins Gerichtshaus nach Ulrichsberg befahl, erschien nicht mehr die ganze Dorfgemein, sondern nur ihrer vier. Das nächstemal wolle gar keiner mehr erscheinen, meinten die vier."

Soweit der Bericht des Propstes nach Linz. Gleichzeitig berichtet er, "dass den 18. Mai 1552 um 4 Uhr nachmittags bis auf den andern Morgen um 6 Uhr, das meines Gottshaus größtes Kleinod, der Markht Aigen durch Donner und Gwalt Gottes eingeäschert wurde". Im Gegenbericht verlangen die Seitelschläger, dass die Lehenssteuer nicht erhöht werde, dass sie im Waldl das Vieh treiben dürfen und in der Holznutzung wie von alters her belassen werden sollen. Der Landeshauptmann möge deswegen einen Verhörstag ansetzen. Aufgrund dieser zwei Berichte entscheidet der Landeshauptmann: Wegen der Steuer haben sich der Propst und die Dorfgemein Seitelschlag mündlich zu vergleichen. Wegen der Viehweide und Holznutzung im Waldl aber soll ein Verhörstag angesetzt werden und beauftragt Gabriel Weichmertinger, Pfleger zu Rannariedl und Barthlmä Saalburger, Burgpfleger zu Falkenstein, die Zeugen zu vernehmen. Dies geschah am 4. Oktober 1552 in Peilstein. Als Zeugen in diesem Rechtsstreit waren geladen: Wolfgang am Sotberg, Wolfgang Grawatsch aus Pfaffetschlag, Erhart zu Ulrichsberg, Chunz zu Ödenkirchen, Hansl Träxl aus Stangl, Wolfgang Vischer aus Ulrichsberg, Bernhard Scharttner und Steffl Schwarz, beide aus Pfaffetschlag. Die Aussagen der sieben Zeugen stimmen in der Hauptsache überein. Bemerkenswert ist die Aussage des Wölfl Grawatsch aus Pfaffetschlag.

"Er sei seines Aidts eingedenk, sei nicht zu einer Aussag angelernt, sag sein wahres Wissen, er hab auch um ein Zeugnis nichts empfangen, noch etwas verhoffend, vergunn dem Rechthabenden den Sieg, er habe im Seidlein häuslich gesessen an die 15 Jahr und hab gesehen, dass die Dorfgemein die Weidt und Blumbesuch mit ihren Ochsen und anderem Viech und auch die Holznutzung gegen Reichung des Forstgeldes auf dem khriegbaren Gehülz, genannt das Waldl, gehabt haben und seines Gedenkhens von einer Puechen 3 Pfennig, von einem Ahorn oder Veichten 7 Pfennig als Forstgeld gereicht hätten. Er hab auch nie gehört, dass den Seitelschlägern eine Behinderung aufgelegt worden sei. Der Hauptmann im Dorf wär ein Vorster gewesen, damals Görg Pöschl und Steffan Traxl."

Der Bericht der Burgpfleger wurde nun mit den Zeugenaussagen neuerdings dem Landeshauptmanne vorgelegt. In einem Schreiben legte Propst Georg eine Gegenweisung vor und bewies seine Rechte durch ein Urbar. Die Zeugen des Propstes können beweisen, dass das Waldl mit dem Holz, Grund und Boden dem Gotteshaus gehöre, dass die Seitelschläger kein Recht auf die Nutzung des Holzes und die Weide haben. Auf Ersuchen des Propstes beruft der Landeshauptmann wiederum die genannten Burgpfleger als Vermittler und trägt ihnen auf, die vom Propst bestimmten Zeugen zu verhören. Am 14. März 1553 werden in Schlägl 26 Zeugen einvernommen und ihre Aussagen festgehalten.

Die Zeugenaussagen der 26 gleichen sich. Einhellig bejahen sie, dass das Waldl dem Kloster gehöre und dass die Seitelschläger von den früheren Pröpsten wegen der Holz-nutzung und der Weide nie gehindert wurden. Das Forstgeld mussten sie wohl zahlen; zwei Zeugen weisen darauf hin, dass man in älteren Zeiten dem Kloster nur einen "Wiedhahn" geben brauchte, um im Waldl schlägern zu dürfen [5]. Als Zeugen erschienen aus Ulrichsberg: Mertl Lang, ein Inmann, Hans Stingl, in Ulrichsberg an die 22 Jahr gesessen, und Siegmund Schmied. Dessen Vater, Oswald Schmied, war unter dem Propst, Siegmund Zerer, 1522-1533, sechs Jahre Richter in Ulrichsberg. Zum Verhörstag waren aus Salnau vorgeladen: Liendl Sigl, Hans Streicher, Steffl Vischer und Gabriel aus der Säldenau. Gabriel wusste noch zu berichten, dass Oswald Knappl, Richter zu Ulrichsberg, Streitigkeiten zwischen den Seitelschlägern zu schlichten hatte.

Aus Berdetschlag erschienen Mathäus Schuester, Kaspar Pfoßer, Siegmund Schopf, Liendl Preuer und Andre Schuester, aus Hintenberg Hans Neindlinger und Wolfgang Noser. Mertl Vischer aus Lichtenberg sagte aus, dass sogar die Berdetschläger und Ulrichsberger im Waldl Holz wirten durften gegen Erlegung des Forstgeldes. Als Zeugen waren auch zwei Bürger aus Aigen geladen. Der eine, Peter Traxl, sagte aus, dass zwischen dem Liendl Schuester und dem Siegmunden Graf ein "Krieg" war, wegen einer Wiese, die der Neidskragen genannt wurde. Der andere, Jörg Öttl, berichtete, dass Kasper Pfoßer "im Perchtoldsschlag" auch eine Wiese im Waldl besaß.

Von Klaffer waren zu einer Aussage geladen: Hans Leb, Richter auf dem Klaffer. Michl Lippl und Hans Scheibenbogen, der das Drechslerhandwerk beim Stephan Löffler "im Seidlein" erlernt hatte. Der Propst scheute sich nicht, von seinen aufrührerischen Untertanen in Seitelschlag einige als Zeugen vernehmen zu lassen. Es sind dies: Hans Graf, Hans Micusch, zwölf Jahre Förster über das Waldl, Andre Vischer, Wolfgang Löffler und Wolfgang Wagner. Der letzte sagte aus, dass die Seitelschläger vor Zeiten nur einen Wiedthahn gegeben haben, "dafür hat ein jeder zu seiner Hausnotdurft auf dem Waldl wirtten mögen. Da haben sich aber mit der Weil die Prelaten beschwert, es wär ihnen zu wenig, drum mussten sie drei Pfennig für den Stamm geben."

Wiederum wurden die 26 Zeugenaussagen dem Landeshauptmanne vorgelegt. Nachdem der Propst noch eine Verteidigungsschrift einreichte, ebenso eine die Seitelschläger, gab der Landeshauptmann den Endabschied: der Propst in schuldig, den Untertanen in der Dorfgemein zu Seitelschlag die Weide und die Holznutzung in der seit Menschengedenken üblichen Weise zu gestatten. Der Propst appellierte dann gegen dieses Urteil an den königlichen Statthalter am 12. Dezember 1553. Erst am 11. Mai 1555 entschied König Ferdinand: die Entscheidung des Landeshauptmannes wird bestätigt. Was Wunder, die Seiteischläger gewannen diesen Prozess. Der Ausgang des Streites ist jedenfalls überraschend. Man muss sich im allgemeinen hüten, modernes Rechtsempfinden in zurückliegende Zeiten zu verpflanzen.

Nach unserer heutigen Rechtsvorstellung vertrat die Gemein in Seitelschlag die Ansicht, dass die Nutznießungen, nämlich Weide und Holzschlägerung im Klosterwalde, die von den Pröpsten wohl seit der Gründungszeit freiwillig gewährt wurden, zum Gewohnheitsrecht geworden waren. Dies mag auf die Weide im Walde zutreffen, nicht aber auf die Holzschlägerung. In diesem Falle musste nachgesucht werden, außerdem erhärteten die Zeugenaussagen, dass für Schlägerungen das Forstgeld erlegt werden musste. Das Verbot des Propstes bezüglich Weide und Schlägerung im Klosterwalde dürfte eine Vergeltungsmaßnahme gegen die Seitelschläger gewesen sein, die sich wegen der Erhöhung der Lehensteuern durch die Herrschaft auch beim Landeshauptmanne beschwerten. Schließlich wäre auch noch zu bedenken, dass es zu dieser Zeit eine spekulative Nutzung des Holzes im größeren Ausmaß durch die Herrschaft gar nicht gab, also es dem Propste darauf ankam, den Klosterwald wegen der dauernden Schlägerungen durch die Seitelschläger zu schützen.

Wie die Seitelschläger in einem Bericht an den Landeshauptmann bemerken, zahlen sie von dem halben Lehen an Dienst und Robotgeld jeder 44 Pfennig, dazu mussten sie die Landessteuer entrichten. Die Not zwang sie, das Drechslerhandwerk auszuüben.

"Das wissen wir, dass wir mit unserer harten Arbeit das Brot nicht erbauen können. Drum haben wir das Handwerk erlernt und haben doch so viel Gewinn dabei, dass wir schier von den Gütern entlaufen müssen", berichten sie nach Linz.

Nach den Annalen des Klosters ist der Propst Georg Nadler 1555 gestorben, er wird hier als ein sehr streitbarer Hüter des Gotteshauses geschildert. Für die Seiteischläger ist alles beim alten geblieben. Gar so recht- und schutzlos sind die Untertanen zu dieser Zeit nicht gewesen. Bei der Durchführung der Untersuchungen ist von den beiden Burgpflegern eine gewisse Bauernfreundlichkeit zu bemerken, vor allem aber auch die Absicht, das Recht unbedingt zu wahren. Freilich hat sich das ehedem patriarchalische Verhältnis zwischen Grundherrschaft und Untertanen mit diesem Prozess erheblich verschlechtert. Nach dem Prozess unterlief aber den Seitelschlägern eine folgenschwere Unterlassung. Sie gaben sich mit dem Recht der Holznutzung im Klosterwalde, das Waldl geheißen, zufrieden, anstatt diesen Waldteil käuflich zu erwerben. Unter den Nachfolgern des Propstes Georg haben nämlich andere Dorfgemeinschaften wie Ulrichsberg oder Lichtenberg ihre Gemeinwälder käuflich erworben. Wie heute überschaubar, war gerade in dieser Zeit ein Ankauf ohne weiteres möglich. Die Aufbringung der Kaufsumme hätte gewiss Härten und Opfer verlangt, aber sie wurden von anderen Dörfern, deren Verhältnisse auch nicht die besten waren, jedoch geleistet.

1526 standen in Seitelschlag 16 Höfe und zwar waren 7 Bauern Ganzlehner, 9 Bauern Halblehner; 1593 vermehrte sich das Dorf um 7 Höfe, die Siedlung zählte nun 23 Höfe. Die Zunahme der Hofanzahl ist durch Hofteilungen zu erklären. Die Seitelschläger Bauern hatten damals einen schweren Existenzkampf hinter sich gebracht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, übten sie das Drechslerhandwerk aus, 1555 Berichten sie in ihrem Prozessbuch, dass sie nur mit "horter Müeh" ihr Brot verdienen. Vermutlich auch um die Abgaben und Steuern an die Herrschaft zu mindern, teilen die 7 Ganzlehner ihre Höfe in halbe Lehen, so dass im Dorfe 23 halbe Lehen aufscheinen [6].

Seitelschlag 1593

In dem folgenden Hofbesitzerverzeichnis anno 1593 ist die Reihung der Bauern nach dem Urbar beibehalten worden. Mangels an Unterlagen gelang es nur zum Teil nachzuweisen, auf welchen Höfen die Genannten lebten.

Nr. ? Andre Haizinger Nr. ? Steffan Groß
Nr. ? Hans Zoydl Nr. 6 Michael Löffler
Nr. 22/23 Sebastian Öller Nr. ? Hans Fleck
Nr. ? Sebastian Löffler Nr. 9 Andre Miggusch
Nr. 10 Christoph Grillhösl Nr. 5 Leonhard Horauer
Nr. 21 Eidam Andre Häußl Nr. ? Paul Löffler
Nr. 17 Thomas Rothösl Nr. ? Leonhart Paureither
Nr. 4 Paul Wagner Nr. ? Wolf Khinkinger
Nr. 16 Steffan Hofer Nr. ? Wölfl Fiedler
Nr. 11/12 Bastl Schmidt Nr. ? Michl Mager
Nr. 1 Sebastian Schuster Nr. ? Mathes Zoydl
Nr. 20 Lukas Vischer  

Diese 23 Höfe galten bis auf Hainzingers Hof, der als ganzes Lehen eingestuft wurde, als halbe Lehen. Die Abgaben und Leistungen der Seitelschläger an die Herrschaft betrugen: Steuer 5 Schilling 3 Pfennig, zum großen Dienst 17 pf, kleiner Dienst 5 Pfennig 1 Haller, Tauflgeld 14 pf, Weingeld 7 Pfennig 1 Haller, eine halbe Faschingshenne, Käsegeld 5 pf, zum Kornschnitt einen Schnitter, ackern einen halben Tag. Dies waren die Leistungen von einem halben Hof, Hainzinger, der Lehner, hatte das Doppelte zu leisten.

1674 standen im Dorfe 24 halbe Lehen und 1 Häusl in der Bräuerau 19. 1835 werden in Seitelschlag 33 Häuser gezählt 20.

1869 41 Häuser [7]; nach dem Großbrand des Jahres 1869 hat sich das Dorfbild wesentlich geändert. Um in Zukunft solchen Brandkatastrophen zu entgehen, bauten einige Bauern ihre Höfe nicht mehr im Ortskern auf, sondern verlegten den Neubau ihrer Behausung auf ihre Gründe nahe des Dorfes, so dass hier zum Teil der Eindruck einer Streusiedlung entstand; 1910 41 Häuser [8]; 1928 Neubau des Hauses Nr. 43; 1965 Neubau des Hauses Nr. 44; von der allgemeinen Bauwelle nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Seitelschlag unberührt.

Anmerkungen

1: Urbar 1644, S. 410, Archiv Stift Schlägl.

2: Seitelschläger Prozessbuch 1555: Zur Zeit des Propstes Nikolaus, 1499 bis 1522, ist im Waldl eine Au, die Prentenau genannt, ausgebrannt. Als die Bären bei dem Gehäger drei Hauptvieh niederrissen, beschwerten sich die Dorfleute. Der Propst besichtigte mit einigen Aigner Bürgern an Ort und Stelle den Schaden und ließ den Seitelschlägern 3 Wiesen zu ihrer Weide schlagen. Die Dorfinsassen haben das Ort, zuerst zum Waldl gehört hat, von dem Propst um 24 Gulden gekauft. Er hat den Seitelschlägern Noch ein Ort, gegen die Prunau zu, genannt das Gemeinholz, dazugegeben.

3: Derzeit in Verwahrung bei Leopold flunder, Bauer in Seitelschlag 20.

4: F. Binder‚ Das Seitelschläger Prozessbuch. Beiträge zur Landes- und Volkskunde des Mühlviertels. XX. Bändchen, Rohrbach 1938, S. 3—14. Das Stiftsarchiv Schlägl verwahrt eine am 17. 12. 1615 vom Linzer Landschreiber Georg Mullner kollationierte Abschrift, Hs. Nr. 451.

5: Der Wiedhahn war wohl nur eine Anerkennungsgabe. Im Bestimmungswort finden wir „wirten, Holz fällen.

6: Urbar im Kopialbuch 1593, Hs. Nr. 12 a, f. 174. Stiftsarchiv Schlägl. 19 Urbar 1674, Hs. Nr. 42a S. 434. Stiftsarchiv Schlägl. 20 Franz. Kataster, Katastrale Berdetschlag. Landesarchiv.

7: Volkszählung 1869

8: Volkszählung 1910


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Auszüge aus dem Buch "Ulrichsberg - Geschichte des Marktes und seiner Dörfer" von Gustav Wasmayr /1971

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